Sondereigentums-verwaltung

Sondereigentumsverwaltung:


A) Allgemeine Verwaltung

  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
  • Übernahme des notwendigen Schriftverkehrs
  • Übernahme aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Gewährleistung der dem Eigentümer zusehenden 
  • Vermieterrechte
  • Verhandlung mit Behörden und Dritten
  • Vermietung von frei werdenden Wohnungen und Geschäftsräumen, Abschluss der jeweiligen Miet- und Pachtverträge
  • Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen; bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
  • Erstellung der Hausordnung und Überprüfung der Einhaltung
  • Übergabe der Wohnung an neue Mieter
  • Abnahme der Wohnung bei Auszug der Mieter
  • Einstellung und Überwachung eines Hausmeisters
  • Durchführung von Mieterhöhungen nach Beauftragung durch den Eigentümer
  • Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gegen Mieter oder Dritte
     


B. Kaufmännische Verwaltung

Auf Wunsch legen wir bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl ein Mietkonto in Ihrem Namen an
Überwachung der pünktlichen Mietzahlung
Mahnung säumiger Mieter und Pächter
Veranlassung sämtlicher das Mietobjekt betreffender Zahlungen wie Steuern, Gebühren und Abgaben, Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, etc.
Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und buchhalterische Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben
Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung an die Wärmemessdienste
Erstellung der jährlichen Abrechnung über die Betriebskosten
Jährliche Berichterstattung über das erwirtschaftete Ergebnis
Festlegung und Verwaltung von Mietkautionen
Überprüfung bestehender Gebäude- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen auf ausreichende Deckung. Preisvergleich mit anderen Versicherungen mit dem Ziel der höchst möglichen Absicherung für möglichst günstige Prämien

Verwenden Sie gerne auch unser Online-Formular.


C. Technische Betreuung

Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um den vermieteten Wohnraum im Einvernehmen mit dem Eigentümer in gutem Zustand zu erhalten
Ausschreiben und Vergleichen von Instandsetzungsmaßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer
Instandsetzungsmaßnahmen die keinen Aufschub zulassen (z.B. Rohrbruch) sowie kleinere Instandsetzungsaufträge bis zu einem vereinbarten Betrag bedürfen keiner Zustimmung des Eigentümers vor Auftragsvergabe
Turnusmäßige Begehung zur Feststellung technischer Mängel
Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltspflicht und Verkehrssicherung
Kosten: Auf die Bedürfnisse von Vermietern abgestimmt, wird ein spezifischer Leistungskatalog erstellt, mit einem pauschalen monatlichen Verwaltungsentgelt pro Wohneinheit.

WEST HG | BERGISCHER RING 7 | 58097 HAGEN | 02331-4834013 |